Baunutzungsverordnung (BauNVO), die DIN 277-1 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau” und die Verordnung zur Berech-nung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV).. nach § 34 BauGB richtet. Für die Berechnung der Geschossfläche sind die zu ermittelnden Vollgeschosse maßgeblich. Diese Einstufung erfolgt nach. Die DIN 277 legt die Regeln für die Berechnung von Grundflächen- und Rauminhalten von Bauwerken fest. Diese Grundflächen- und Rauminhalte dienen in erster Linie der Ermittlung der Bauwerkskosten nach DIN 276 , werden aber teilweise auch für die Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen verwendet.
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Die Berechnung des Brutto-Rauminhalts nach DIN 277 erfolgt durch die Ermittlung des Gesamtvolumens aller Bauteile des Gebäudes. Dabei wird zwischen drei unterschiedlichen Kategorien von.. Der BRI ist definiert in der DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau (Ausgabe August 2021). Der Brutto-Rauminhalt kann auch als Mengen- und Bezugseinheit für die Ermittlung der Baukosten nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen herangezogen werden, beispielsweise für Kostenschätzungen für die Kostengruppe – 300 Bauwerk – Baukonstruktionen.

